Statuten

Ein-Welt-Verein Härkingen

 

1. Name

Unter dem Namen "Ein-Welt-Verein" Härkingen besteht ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Härkingen im Sinne Art. 60 ff. ZGB.

 

2. Zweck

Der Verein will einen Beitrag zur entwicklungspolitischen Information und Bewusstseinsbildung leisten. Er setzt sich ein für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung. der Ertrag und die Mitgliedsbeiträge müssen dem Zweck entsprechend eingesetzt werden.

 

3. Tätigkeit

Der Verein stellt folgende Aufgaben:

a)   Information über die Lebenssituation in den armen Ländern im Zusammenhang mit unserem wirtschaftlichen und politischen Handeln.

b)   Zusammenarbeit mit ähnlichen Organisationen

c)   Förderung der Dorfkultur

d)   Durchführung von Veranstaltungen

 

4. Mitglieder

Dem Verein können alle beitreten, welche sich dem Vereinszweck verpflichtet fühlen und bereit sind, sich entsprechend ihren Möglichkeiten aktiv und solidarisch dafür einzusetzen.

 

5. Organisation

Die Organe des Vereins sind:

a)   die Mitgliederversammlung 

b)   der Vorstand

c)   die Revisoren

 

6. Mitgliederversammlung

– Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand einberufen und findet einmal jährlich als Generalversammlung statt. Ein Fünftel aller Mitglieder kann eine Mitgliederversammlung jederzeit verlangen.
–Der/die Präsident/in, der/die Kassier/in, der/die Aktuar/in, die Revisoren und mindestens drei weitere Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt.
–Die Mitgliederversammlung genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung mit Revisorenbericht und die Mitgliederbeiträge fest. 
–Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladungen mit Traktanden mindestens 7 Tage vor der Sitzung verteilt sind. Die Beschlussfassung erfolgt durch das Mehr der Stimmenden, welche anwesend sind.
–Anträge auf Statutenänderungen und Auflösungen des Vereins müssen im voraus schriftlich angekündigt werden und können nur mit Zweidrittelmehrheit der Stimmenden beschlossen werden. 

 

7. Vorstand

Der Vorstand besorgt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach aussen. Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führen jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Vorstandssitzungen sind allen Mitgliedern zugänglich.

 

8. Revisoren

Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und legen der Mitgliedsversammlung einen Revisorenbericht vor.

Die Revisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören.

9. Finanzierung

die finanziellen Mittel bestehen aus

a)   Jahresbeiträge der Mitglieder

b)   Spenden

c)   Erträgen aus Veranstaltungen

Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

 

10. Liquidation

Verbleibt bei Auflösung des Vereins ein Aktivenueberschuss, so bestimmt die letzte Mitgliederversammlung über dessen Verwendung unter Berücksichtung des Vereinszwecks.

Diese Statuten wurden von der Mitgliederversammlung am 12. März 2008 genehmigt.

Sie ersetzen die Statuten vom 15.3.1990 des Vereins claro Einweltladen.